Hundeabgabe für Wachhunde und Hunde, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbs notwendig sind

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt20,00 €

Zuständig

Fälligkeit: jährlich am 31.03.

Bei Erstanmeldung eines Hundes ist der Betrag (Abgabe + Hundemarke) sofort bei der Gemeinde bar zu entrichten.