Auszahlung Zuschuss Gebührenbremse
Der Bund gewährte den Ländern im Jahr 2023 einen einmaligen Zweckzuschuss in Höhe von 150 Millionen Euro zum Zweck der Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und –anlagen für die Wasserversorgung, für die Beseitigung von Abwasser und für die Müllabfuhr für das Jahr 2024. Die Oberösterreichische Landesregierung hat eine Richtlinie für den Verteilungsvorgang an die Gemeinden und für die Verwendung der Mittel durch die Gemeinden erlassen.
Die Gemeinde Grünau im Almtal hat von diesem Betrag € 34.134,00 erhalten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.06.2024 beschlossen, dass für die Verteilung der Mittel auf die Gebührenpflichtigen der Betrieb der Müllbeseitigung 852 herangezogen wird. Mit Stichtag 1. Juni 2024 waren 2.060 Personen mit Hauptwohnsitz in Grünau im Almtal gemeldet. Pro Person wurde ein Betrag von aufgerundet € 16,57 (€ 34.134,00 dividiert durch 2.060 Personen) beschlossen. Die Auszahlung an die Gebührenpflichtigen erfolgt mit der Vorschreibung der Hausbesitzerabgaben im 3. Quartal 2024 (Fällig am 15.08.2024). Bei der Vorschreibung wird der Betrag unter einer eigenen Position „Zuschuss Gebührenbremse“ als Minusbetrag gesondert ausgewiesen und gutgeschrieben.
Die Gemeindevorschreibung (Grundsteuer, Wasser, Kanal, Müll,…) ergeht immer an die HauseigentümerInnen und nicht an allfällige MieterInnen!