Nachtragsvoranschlag 2024 - Auflage

Veröffentlichungsdatum16.09.2024Lesedauer< 1 Minute
Wappen der Gemeinde Grünau im Almtal

Der Entwurf des Nachtragsvoranschlages ist gemäß § 79 Abs. 3 in Verbindung mit § 76 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. vor der Vorlage an den Gemeinderat auf der Homepage der Gemeinde Grünau zu veröffentlichen.

Kundmachung

1.NTRVA 2024