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Der Entwurf des Nachtragsvoranschlages ist gemäß § 79 Abs. 3 in Verbindung mit § 76 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. vor der Vorlage an den Gemeinderat auf der Homepage der Gemeinde Grünau zu veröffentlichen.
Kundmachung
1.NTRVA 2024