Der beschlossene Nachtragsvoranschlag und gefasste Beschlüsse gemäß § 76 Abs. 6 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. sind gemäß § 79. Abs. 3 in Verbindung mit § 76 Abs. 7 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. auf der Homepage der Gemeinde Grünau zu veröffentlichen.
1. NTRVA 2024
Kundmachung Nachtragsvoranschlag
Beschlüsse Nachtragsbudget 2024