Nachtragsvoranschlag 2024 - Genehmigung

Veröffentlichungsdatum25.09.2024Lesedauer< 1 Minute
Wappen der Gemeinde Grünau im Almtal

Der beschlossene Nachtragsvoranschlag und gefasste Beschlüsse gemäß § 76 Abs. 6 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. sind gemäß § 79. Abs. 3 in Verbindung mit § 76 Abs. 7 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F.  auf der Homepage der Gemeinde Grünau zu veröffentlichen.


1. NTRVA 2024

Kundmachung Nachtragsvoranschlag

Beschlüsse Nachtragsbudget 2024