Sozial bedürftige Menschen, deren Haushaltseinkommen unter der festgesetzten Einkommensgrenze liegt, werden mit einem Heizkostenzuschuss in der Höhe von 200 Euro unterstützt.
Antragstellung:
01. Februar bis 31. März 2024
Online über die Webseite der Oö. Landesregierung
Einkommensgrenzen:
- Einpersonenhaushalt: bis 17.700,00 €
- Mehrpersonenhaushalt: bis 25.000,00 €
Für die Einkommensermittlung benötigen Sie Ihren Jahreslohnzettel bzw. Einkommenssteuerbescheid aus dem Jahr 2022. Sie finden den Betrag unter der Ziffer 210.
Nicht zum Jahreseinkommen zählen Familienbeihilfe, Pflegegeld und sonstige Beihilfen.
Ausführliche Informationen unter:
Land Oberösterreich - Heizkosten- und Energiekostenzuschuss – Aktion 2023 / 2024 (land-oberoesterreich.gv.at)